Inzwischen ist es bei den meisten Stromkunden angekommen: Es lohnt sich wirklich, jedes Jahr aufs Neue zu überprüfen, wie der genutzte Stromanbieter im Vergleich mit Mitbewerbern am Markt steht. Neuerdings zählt nicht nur der Strompreis bei diesem Anbietervergleich; es ist darüber hinaus sinnvoll, sogenannte Sachprämien als Größe in den Vergleich mit einzubeziehen. Viele Stromkonzerne sind nämlich inzwischen dazu übergegangen, ihren Kunden auch Sachprämien bei Vertragsabschluss anzubieten.
Sorgfältig das Kleingedruckte lesen!
Stromanbieter haben nichts zu verschenken – der Wettbewerb am Markt ist hart und dementsprechend müssen die Konzerne scharf kalkulieren. Von daher sollten Kunden vor der Unterschrift unter einen neuen Stromvertrag wirklich sorgfältig lesen, wie dessen Randbedingungen aussehen.
Eine gern versteckte Klausel ist diejenige, für wie lange ein besonders günstiger Strompreis im Rahmen der minimalen Vertragslaufzeit eingeräumt wird. Manchmal sind es nur wenige Monate, bei anderen Anbietern vielleicht ein Jahr, aber der Preis, der auf den ersten Blick so unglaublich attraktiv erscheint, wird meist nicht über die gesamte Laufzeit eines Vertrages gewährt.
Vertragslaufzeiten stellen eine weitere Klippe dar, die die schwarzen von den weißen Schafen in der Branche trennt. Seriöse Unternehmen räumen ihren Kunden allgemein übliche Kündigungsfristen ein. Es gibt allerdings auch Verträge, die darauf hinauslaufen, dass Kunden ausgesprochen lange an einen Stromanbieter gebunden werden sollen. Hier sollte man vor der Unterschrift besonders vorsichtig sein.
Bei den Sachprämien gilt: Es ist nicht alles Gold, was glänzt
Mittlerweile helfen Vergleichsportale, den günstigsten Strompreis im großen Feld der Anbieter zu finden. Wer hinter einer besonderen Sachprämie her ist, kann auch sofort in seine Frage einfließen lassen, welche das ist. Vergleichsportale berücksichtigen bei ihren Antworten auf Anfragen inzwischen auch schon diese Sachprämien.
Wer beispielsweise einen Stromanbieter mit PS5 Prämie sucht, ist auf der sicheren Seite: Die PS5 stellt eine ganz bestimmte Modell-Generation dar; der Kunde weiß genau, was er bekommt, wenn „PS5“ in seinem neuen Versorger-Vertrag steht. Natürlich müssen die anderen Parameter wie Grundpreis und Laufzeit auch aufmerksam beachtet werden. Anderenfalls kann eine PS5 recht teuer zu stehen kommen.
Schwieriger sind Sachprämien zu beurteilen, wenn lediglich im Vertrag steht: eine Waschmaschine oder ein Mobiltelefon. Jeder weiß, dass es je nach Anbieter und Modell hier erhebliche Qualitätsunterschiede gibt. Es ist also wichtig, genau herauszufinden, um was für eine Art von Sachprämie es sich handelt. Da darf man ruhig energisch nachfragen und gegebenenfalls auch einen Anbietervertrag um ein spezifisches Modell ergänzen lassen. Sonst kann es eine unangenehme Überraschung bedeuten, wenn man ein uraltes Mobiltelefon als tolles Geschenk verpackt oder eine Waschmaschine mit nur 600 Umdrehungen im Schleudergang geliefert bekommt.
Eine Sachprämie kann eine tolle Sache sein!
Bei aller gebotenen Sorgfalt, bevor man seine Unterschrift unter einen neuen Vertrag für den Stromversorger setzt, bleibt festzustellen: Es ist wirklich möglich, durch die Kombination von Stromvertrag und beispielsweise PS5 ein tolles Schnäppchen zu machen. Ein Versorgungsunternehmen ist natürlich in der Lage, in ganz anderen Mengen und damit zu völlig anderen Konditionen einzukaufen als eine einzelne Person. Wenn der Stromversorger daher seine PS5 zu einem enorm niedrigen Preis beschaffen kann und so fair ist, das an seine Kunden weiterzugeben, entsteht für den ein wirklich attraktives Gesamtangebot.